Voraussetzungen:
* Kennenlernen des Hundes
* Gegebenenfalls Einverständnis des Vermieters
* Abholung erst nach Platzkontrolle
* Abschluß eines Tierschutzvertrages
* Mit Zustandekommen des Vertrages wird eine Gebühr fällig, die als Beitrag zu den bis zur Vermittlung angefallenen Kosten anzusehen ist