Voraussetzungen:

* Kennenlernen des Hundes

* Gegebenenfalls Einverständnis des Vermieters

* Abholung erst nach Platzkontrolle

* Abschluß eines Tierschutzvertrages

* Mit Zustandekommen des Vertrages wird eine Gebühr fällig, die als Beitrag zu den bis zur Vermittlung angefallenen Kosten anzusehen ist